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"EINFACH BESSER PRODUZIEREN"

Online Musikproduktion - Nutzungsbedingungen & AGBs (05/2014)

ProMusicianService erkennt an, dass es sich bei allen für den Kunden durchgeführten Arbeiten um Auftragswerke handelt.

ProMusicianService gewährt hiermit dem Kunden sämtliche Rechte jeder Art und Natur für und an den Ergebnissen und Erlösen aus den von ProMusicianService im Rahmen der Vereinbarung erbrachten Diensten und Leistungen. Dies gilt einschließlich, ohne Einschränkung, sämtlicher Rechte für und an den folgenden Performances, Kompositionen und/oder Masters, einschließlich der weltweiten Urheberrechte daran (dies umfasst die weltweiten Urheberrechte und sämtliche Rechte an Erneuerungen und Erweiterungen) für alle Zwecke, gleich, welcher Art, ob bekannt oder später entstanden, im weltweiten Geltungsbereich. Der Kunde hat demnach als alleiniger Eigentümer und Autor das alleinige und exklusive Urheberrecht für sämtliche Performances, Kompositionen und/oder Master, die Leistungen von ProMusicianService, durchgeführt im Namen des Kunden, enthalten.

Sollte wir, aus welchem Grund auch immer, nicht als Autoren der Performance, Kompositionen und/oder Master gelten, tritt ProMusicianService hiermit an den Kunden sämtliche Rechte, Rechtstitel und Anteile für und an den Performances, Kompositionen und/oder Master weltweit ab.

ProMusicianService erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde und seine Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger, Lizenznehmer etc. das Recht haben, die Performances, Kompositionen und/oder Master in allen derzeit und zukünftig bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu reproduzieren, aufzunehmen, erneut aufzunehmen, zu adaptieren, zu bearbeiten sowie von anderen Werken zu löschen, diesen hinzuzufügen oder mit diesen zu kombinieren, zu übersetzen, zu drucken, zu veröffentichen, zu bewerben, zu übertragen, zu senden, zu verbreiten und anderweitig zu nutzen und die Nutzung zu autorisieren.

ProMusicianService verzichtet hiermit auf jegliche gesetzliche Regelungen, die als „moralisches Recht“ bekannt sind oder ähnliche Bestimmungen eines Vertrages, einer Verordnung oder einer gesetzlichen Bestimmung eines Landes oder einer quasi-staatlichen Stelle weltweit.

§1 Bearbeitungszeit

+ Für eine Vorschau der von uns aufgenommenen Tracks ist mit einem Zeitraum von zwei bis vier Geschäfts- bzw. Werktagen ab dem Datum des Bestellungsabschlusses oder dem Erhalt Ihrer Änderungsanforderung zu rechnen. (Wochenenden und Feiertage sind ausgenommen) Wir benötigen weitere 12 – 48 Stunden für das Hochladen der Tracks auf unsere Server, von denen Sie die Tracks anschließend herunterladen können.

Sollten Sie einen bestimmten Terminwunsch haben, nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf. Je nach Verfügbarkeit werden wir die Bearbeitung des Vorgangs beschleunigen.

+ Sollten für die Durchführung des Auftrags wichtige Informationen fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Unsere Bearbeitungszeit wird zwei Geschäftstage ab dem Erhalt der angeforderten Materialien/Informationen betragen.

+ Wenn Sie unsere Musikproduktionsdienstleistungen nutzen, rechnen Sie bitte mit zwei bis vier Geschäftstagen für jeden Schritt des Produktionsprozesses. Der komplette Musikproduktionsservice von ProMusicianService nimmt ein bis zwei Wochen in Anspruch, abhängig von Ihrer Reaktionszeit und den Änderungen.

+ In einigen, sehr seltenen Fällen, behalten wir uns vor, die Bearbeitungszeit zu verlängern. Wir benachrichtigen Sie in diesem Fall schriftlich per E-Mail.

§2 Änderungen / Modifikationen

+ Es hat für uns höchste Priorität, Ihnen genau die Aufnahme zu bieten, die Sie wünschen. Deshalb bieten wir für alle unsere Dienstleistungen die kostenfreie Durchführung der ersten Änderung an.

+ Die Kosten für zusätzliche Änderungen betragen 50% des Ursprungspreises. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen bei arbeitsintensiveren Änderungen, einen höheren Betrag zu berechnen. Bei kompletten Neuaufnahmen berechnen wir 75% des Ursprungspreises.

+ Änderungswünsche müssen innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag, an dem wir Ihnen die Vorschau zur Verfügung gestellt haben, bekannt gegeben werden. Andernfalls gelten diese als bestätigt.

§3 Versand

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Tracks von unserem Server herunterzuladen und somit eine lange Wartezeit für die Zustellung Ihrer CD per Post zu umgehen. Innerhalb Europas dauert der Versand der CD zwischen 2 und 7 Geschäftstagen ab dem Datum Ihrer Freigabe. Außerhalb von Europa kann der Versand zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

§4 Rückerstattungsbedingungen

Rückerstattungsbedingungen, nur gültig bei einem Erstauftrag:

+ Testen Sie unseren Service ohne Risiko. Vor dem Versand der endgültigen Aufnahmen in Form von WAV-Dateien senden wir Ihnen eine MP3-Vorschau, die Ihnen eine Überprüfung der Aufnahmen ermöglicht. Sollten Sie nicht vollständig zufrieden sein, können Sie sich für eine volle Rückerstattung anstelle der Endtracks entscheiden.

Rückerstattungsbedingungen, gültig bei jedem Auftrag:
+ Sollten Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Produktionsprozesses das Projekt beenden möchten, erstatten wir Ihnen den Betrag, abzüglich des regulären Preises für die einzelnen Tracks, die Sie bereits freigegeben haben. Sollten Sie die zur Verfügung gestellte Vorschau nicht innerhalb von zwei Wochen genehmigen oder eine Rückerstattung fordern, gilt die Produktion als genehmigt.

+ Nachdem eine Änderungsanfrage eingereicht wurde, sind Rückerstattungen nicht möglich.

Ihre Reaktion:
+ Sollten Sie nicht innerhalb von zwei Wochen auf eine Bestellung reagieren, gilt die Bestellung automatisch als genehmigt und Sie erhalten die fertigen Dateien.

+ Änderungen nach Genehmigung werden jeweils mit einem Aufschlag von € 70.- berechnet.

§5 Ihre Zusicherung an uns

+ Kunde ist der Rechtinhaber des Master-Recordings und/oder der Komposition sowie aller darin enthaltenen Elemente und gewährleistet, dass er gegen keinerlei Gesetze verstößt oder Rechte verletzt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Urheberrechte einer natürlichen oder juristischen Person.

+ Sollte der Kunde nicht rechtmäßiger Eigentümer sein, sichert er ProMusicianService zu, dass er die notwendigen und erforderlichen Erlaubnisse/Lizenzen des Rechteinhabers zur Neuaufnahme, Bearbeitung und/oder Änderung des Master-Recordings und/oder der Kompositionen besitzt.

+ Der Kunde verpflichtet sich, ProMusicianService, dessen Vertreter oder Rechtsnachfolger von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten, Verlusten, Schäden oder Aufwendungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten und Gerichtskosten, schadlos zu halten, die sich aus jedweder Verletzung durch den Kunden im Hinblick auf die in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen ergeben.

§6 Haftung

+ ProMusicianService ist nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich, die durch Nutzung seiner Dienstleistungen verursacht werden.

+ Der Kunde verzichtet auf das Recht, rechtliche Schritte gegen ProMusicianService und/oder seine Mitarbeiter wegen Schäden oder Verlusten, seien sie finanzieller oder sonstiger Art, einzuleiten, die dem Kunden aus der Nutzung unserer Dienstleistungen entstehen.

+ ProMusicianService behält sich das Recht vor, Dienstleistungen jederzeit nach eigenem Ermessen abzulehnen und/oder zu beenden.

+ ProMusicianService bewahrt Ihre Tracks nur für einen Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts auf. Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Quelltracks in diesem Zeitraum herunterzuladen und zu speichern.
Sie haben die Möglichkeit zu jeder Bestellung hosting-upgrades für Ihre Quelltracks zu bestellen und somit die Verfügbarkeit der Dateien zu verlängern.

+ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

+ Schutz und Geheimhaltung der persönlichen Daten und der Songs unserer Kunden sind für uns äußerst wichtig.

Bitte klicken Sie hier, wenn Sie unsere Datenschutzrichtlinien lesen möchten.

§7 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

+ Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

+ Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen & Gutschriften über Ihren Kundenaccount zugreifen.

§8 Gerichtsstand

+ Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.

Digitale Veröffentlichung AGB

ProMusicianService bietet Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Musik- und Tonwerken für die jeweiligen Urheber oder Rechteinhaber an. ProMusicianService stellt die jeweiligen Musik und Tonwerke bei geeigneten Internetportalen ein und übernimmt die Überwachung und Vermarktung dieser Tonwerke aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und ProMusicianService.

§1 Vertragsschluss

Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, das achtzehnte Lebensjahr vollendet zu haben und die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Der Kunde ist verpflichtet, wahre und vollständige Angaben zu tätigen.

§2 Aufnahmen

Die Aufnahmen im Sinne dieser Vereinbarung sind Tonaufzeichnungen und kombinierte Ton/Bildaufzeichnungen (z.B. Musikvideos), welche der Kunde ProMusicianService nach Einwilligung zu dieser Vereinbarung zukommen lässt oder zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt. ProMusicianService behält sich vor, übermitteltes Material (Aufnahmen, Videos oder Begleitmaterial) nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn diese Aufnahmen gegen Strafvorschriften verstoßen oder Rechte Dritter tangieren.

§3 Begleitmaterial

Begleitmaterial sind unter anderem die Druckvorlagen für CD-Cover, sowie ergänzende Informationen und Dokumentationen betreffend der zur Verfügung gestellten Aufnahmen und deren Urheber.
ProMusicianService und/oder seine Partner sind berechtigt, bereits vorhandenes Begleitmaterial zu ergänzen und zu verändern um seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere um die Verpackungen für Disc-on-Demand bereit zu stellen.
Wird kein Begleitmaterial zur Verfügung gestellt, ist ProMusicianService berechtigt, solches zu erstellen. ProMusicianService ist stets bemüht, in einem solchen Falle das Einverständnis des Kunden einzuholen.
Falls der Kunde sich nicht mit dem ergänzten Begleitmaterial einverstanden erklärt, hat er die Möglichkeit, (a) angemessenes Ersatzmaterial bereitzustellen, oder (b) die Beendigung der Lieferung des Materials in einer solchen Weise zu verlangen.
ProMusicianService haftet nicht für die Qualität, die Menge sowie andere Aspekte der Herstellung und Auslieferung von Discs-on-demand.

§4 Rechte / Übertragung von Rechten

Der Kunde überträgt hiermit ProMusicianService sämtliche erforderlichen Rechte zur digitalen Vermarktung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen. ProMusicianService ist berechtigt, diese Rechte zur Durchführung dieses Vertrages selbst oder durch Dritte zu nutzen oder nutzen zu lassen.
ProMusicianService ist ebenfalls berechtigt, die übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Kunde überträgt ProMusicianService unwiderruflich, weltweit und für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht-exklusive Recht, die Aufnahmen oder das Begleitmaterial ganz oder in Teilen zu verkaufen, vervielfältigen, verbreiten und anderweitig zu nutzen oder unter Verwendung aller Hilfsmittel und Medien (ob bereits bekannt oder zukünftig existierend) und in allen Online-Stores (z.B. iTunes oder Amazon) zu verwerten oder in interaktive oder nicht interaktive Streaming-Dienste, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbar sind oder zukünftig sein werden, einzustellen. Hierbei ist es gleich, ob die Dienste entgeltlich oder unentgeltlich zum Zwecke der Werbung und Vermarktung in Anspruch genommen werden.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass im Falle der Beauftragung mehrerer Unternehmen die Musikstücke nicht gleichzeitig über die selben Online-Stores angeboten werden. Sobald ProMusicianService die vertragsgegenständliche Aufnahme oder Aufnahmen einem Online-Store zur Vermarktung überlassen hat, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Aufnahme nicht durch Dritte demselben Online-Stores zur Vermarktung überlassen wird.

§5 Rechte dritter

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die ProMusicianService zur Verfügung gestellten Aufnahmen und Begleitmaterialien frei von Rechten Dritter sind und ProMusicianService durch Erfüllung dieses Vertrages nicht Rechte Dritter verletzt oder wegen einer solchen Verletzung in Anspruch genommen wird.

§6 Zahlungen / Kundenkonto

ProMusicianService ist berechtigt, sämtliche aufgrund der vertraglichen Vereinbarung resultierenden Erträge zu vereinnahmen.
Nettoeinnahmen bezeichnen die tatsächlichen Zahlungseingänge der Anbieter in Verbindung mit Verkäufen von Aufnahmen.
Die Nettoeinnahmen stehen abzgl. 10% Servicegebühren dem jeweiligen Kunden zu. Der Kunde erhält die Möglichkeit, seinen Kontostand jederzeit unter seiner Nutzerkennung abfragen zu lassen.
ProMusicianService ist berechtigt, vereinnahmte Beträge auf einem zinsbringenden Bankkonto zu verwalten. ProMusicianService kann nach eigener Wahl sämtliche durch die Nettoeinnahmen erzielten Kapitalerträge einbehalten oder diese oder Teilbeträge dieses Kontos an die Kunden auszahlen.
Gutschriften der Nettoeinnahmen erfolgen jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang bei ProMusicianService. Bankgebühren oder andere im Zuge dieser Transaktion anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

§7 Aufrechnung / Kontokorrent

Für den Fall, dass der Kunde ProMusicianService aufgrund dieser Vereinbarung Geldbeträge schuldet, behält sich ProMusicianService das Recht vor, diesen oder Teile dieses Betrages von den an den Kunden auszuzahlenden Nettoeinnahmen zu verrechnen.
Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass ProMusicianService autorisiert ist, die Jahresgebühr, anfallende Steuern und andere eventuell in Verbindung mit ProMusicianService-Services anfallenden Kosten direkt von ihrem ProMusicianService-Konto oder mittels anderweitiger, durch den Kunden zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden (etwa ein gültiger PayPal-Account, Kreditkarte, etc.) einzuziehen.

§8 Verpflichtungen des Kunden

Die Kunden sind für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verpflichtet, die in der jeweils gültigen Preistabelle bezeichneten Gebühren an ProMusicianService zu zahlen. Es gilt die jeweilige Preistabelle, welche im Anschluß an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgt.
Der Kunde ist verpflichtet, ProMusicianService unverzüglich über eventuelle Änderungen der Zahlungsmethode zu unterrichten, indem im ProMusicianService-Account die entsprechenden Einstellungen vorgenommen werden. Falls ProMusicianService keine gültige Zahlungsmethode vorliegt, können alle Serviceleistungen gestoppt werden.

§9 Verpflichtungen gegenüber dritten

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einforderung und Zahlung der Digital Phonorecord Delivery (DPD) und aller weiteren Lizenzen, welche bei Urheberrechtsinhabern von Musikkompositionen (oder deren Vertretern, z.B. GEMA) anfallen. Gleiches gilt insbesondere in Verbindung mit der Nutzbarmachung der zugrunde liegenden Rechte durch ProMusicianService, Tantiemen für Künstler, Produzenten und andere Personen, welche an der Erstellung der Aufnahmen beteiligt waren, sowie für alle Zahlungen, die unter ein Tarifabkommen anfallen.
Der Kunde ist alleinig für alle Aufwendungen, Gebühren, Abgaben, Steuern und Umlagen verantwortlich, die aus der Benutzung ihres ProMusicianService-Accounts durch sie selbst oder andere resultieren.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die aufgrund dieses Vertrages erzielten Einnahmen ordnungsgemäß versteuert werden. Dies gilt auch für eine eventuell anfallende Ausländersteuer.
Außerhalb Deutschlands verlangt ProMusicianService die Einforderung und Zahlung der Musikveröffentlichungslizenzen normalerweise von den Digital Music Service Providern (DMSPs). Diese Lizenzgebühren können, müssen jedoch nicht, durch die DMSPs von den an ProMusicianService zu zahlenden Einkünften abgezogen werden. Falls ein DMSP außerhalb Deutschlands nicht hierzu in der Lage ist, hat ProMusicianService das Recht, entweder (a) davon abzusehen, einen solchen DMSP zu lizenzieren oder (b) die Verantwortung für die Abrechnung und Zahlung der Musikveröffentlichungslizenzen, welche in Verbindung mit Verkäufen durch den DMSP stehen, selbst zu übernehmen.
ProMusicianService hat das Recht, sämtliche in einem solchen Fall anfallenden Lizenzgebühren von den an den Kunden zu zahlenden Nettoeinnahmen abzuziehen. Für den Fall, dass ProMusicianService einen oder mehrere der vorgenannten Beträge zahlen muss oder nach eigenem Ermessen beschließt, diese zu zahlen, werden diese Zahlungen von den Nettoeinnahmen, die ausgezahlt werden müssten, abgezogen.

§10 Zusicherung

Der Kunde gewährleistet und garantiert, berechtigt und in der Lage zu sein, diesen Vertrag einzugehen, zu erfüllen und die notwendigen Rechte übertragen zu dürfen. Der Kunde ist für den Inhalt der überlassenen Aufnahmen und Materialien verantwortlich.
Der Kunde sichert zu und hat dafür Sorge zu tragen, dass die an ProMusicianService übermittelten Aufnahmen und Begleitmaterialien nicht gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften verstoßen und Rechte von dritten durch diese Aufnahmen und Begleitmaterialien nicht verletzt werden.

§11 Haftung / Freistellung

ProMusicianService haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Kunde haftet dafür, dass seine Anmeldung und seine Anmeldekennung nicht zu Zwecken verwendet werden, die strafrechtlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter zuwider laufen.
Falls ProMusicianService Kenntnis davon erlangt, dass dieser Vertrag rechte Dritter oder strafrechtliche Vorschriften berührt oder verletzt, ist ProMusicianService berechtigt, ein etwaiges Guthaben des Kundenkontos bis zur Klärung der Rechtslage zurückzubehalten.
Der Kunde stellt ProMusicianService und dessen Vertragspartner und Mitarbeiter von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter, sowie von Kosten der Rechtsverfolgung oder Abwehr von Rechten Dritter frei, sofern diese Ansprüche auf der Durchführung dieses Vertrages beruhen. Diese Freistellung beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Zahlung aus Lizenzanalogie oder Urheberrechtsverletzungen.
ProMusicianService unterrichtet den Kunden unverzüglich im Falle der Inanspruchnahme oder Klageerhebung. Der Kunde ist verpflichtet, ProMusicianService auf eigene Kosten und mit durch ProMusicianService zu benennendem Rechtsbeistand zu verteidigen.
Falls ProMusicianService gerichtlich in Anspruch genommen wird, hat ProMusicianService das Recht, alle im Sinne dieser Vereinbarung an den Kunden zu leistenden Zahlungen in Höhe der zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen einzubehalten. Jegliche Beilegung eines Rechtsstreites durch Vergleich oder anderweitige Maßnahmen bedarf des vorherigen schriftlichen Einverständnisses durch ProMusicianService.

§12 Verjährung

Abrechnungen von ProMusicianService sind unverzüglich nach Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Mögliche Ansprüche des Kunden wegen einer fehlerhaften Abrechnung sind gegenüber ProMusicianService binnen Jahresfrist nach Erhalt der Abrechnung schriftlich geltend zu machen, sofern der Fehler der Abrechnung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ProMusicianService zurückzuführen ist.

§13 Vertragsdauer/Kündigung

Diese Vereinbarung tritt mit der Registrierung auf ProMusicianService.com in Kraft und ist für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Bei schriftlicher Benachrichtigung über die Kündigung der Jahresmitgliedschaft für eines oder mehrere Alben oder Videos ist ProMusicianService berechtigt, alle gekündigten Alben oder Videos bis zum Ende der Vertragslaufzeit in den Online-Stores zu belassen. Der Kunde kann beantragen, dass die gekündigten Aufnahmen oder Videos binnen 14 Tagen aus den entsprechenden Online-Stores zu entfernen sind (z.B. iTunes oder Amazon).
Eine Rückerstattung – auch anteilig – im Voraus gezahlter Gebühren für gekündigte Alben oder Videos ist ausgeschlossen, selbst wenn die Kündigung unterjährig erfolgt.

§14 Geheimhaltungsvereinbarung

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig in Bezug auf diesen Vertrag sowie sämtlicher erlangten Geschäftsinformationen oder Geschäftspraktiken zur Geheimhaltung, es sei denn, es handelt sich um für Dritte allgemein zugängliche Informationen oder die Information muss aus rechtlichen/gesetzlichen Gründen offen gelegt werden.
Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus.

§15 Barcodes und Identifikationsnummern

ProMusicianService stellt seinen Kunden kostenfrei ISRC (International Standard Recording Code) und GTIN (Global Trade Item Number, früher EAN oder UPC) zur Verfügung. Diese sind ausschließlich für die Benutzung durch den Kunden bestimmt und dürfen nicht übertragen oder weiterverkauft werden. Im Falle einer Übertragung oder eines Weiterverkaufs stellt das Unternehmen dem Kunden jeweils 30 € pro Barcode, ISRC oder GTIN sowie sämtliche Kosten und Aufwendungen, die aufgrund des Verkaufs oder der Übertragung anfallen, in Rechnung. ProMusicianService ist berechtigt, diese Kosten und Aufwendungen mit möglichen Ansprüchen des Kunden aufzurechnen.

§16 Sonstiges

ProMusicianService garantiert nicht, dass der Kunde aufgrund dieser Vereinbarung Nettoeinnahmen erzielen wird.
ProMusicianService kann seine Rechte gemäß dieser Vereinbarung ganz oder teilweise abtreten oder übertragen. Falls der Kunde die Rechte gemäß dieser Vereinbarung abtreten oder übertragen möchte, so ist ProMusicianService hiervon in Kenntnis zu setzen. Im Fall der gewünschten Löschung der Daten aus den online Stores durch den Kunden hat dieser ProMusicianService per E-Mail zu kontaktieren. Die Löschung aus den online Stores wird mit € 50.- verrechnet.

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